Inhaltsverzeichnis
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1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss
3. Widerrufsrecht
4. Überlassung der Mietsache
5. Miete und Zahlungsbedingungen
6. Kaution
7. Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
8. Obliegenheiten des Mieters
9. Änderungen an der Mietsache
10. Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln
11. Haftung
12. Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
13. Rückgabe der Mietsache
14. Anwendbares Recht
15. Gerichtsstand
16. Alternative Streitbeilegung
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") des Joschua Schymaniec, handelnd unter "Hüpfburg Wolfsburg" (nachfolgend "Vermieter"), gelten für alle Mietverträge, die ein
Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) mit dem Vermieter hinsichtlich der auf der Website des Vermieters dargestellten Mietsachen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von
eigenen Bedingungen des Mieters widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2) Vertragsschluss
2.1 Die auf der Website des Vermieters beschriebenen Mietsachen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf
Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter.
2.2 Der Mieter kann das Angebot über das in die Website des Vermieters integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Mieter, nachdem er die ausgewählten Mietsachen in den virtuellen
Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im
Warenkorb enthaltenen Mietsachen ab. Ferner kann der Mieter das Angebot auch per E-Mail gegenüber dem Vermieter abgeben.
2.3 Der Vermieter kann das Angebot des Mieters innerhalb von fünf Tagen annehmen,
- indem er dem Mieter eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Mieter
maßgeblich ist, oder
- indem er dem Mieter die Mietsache überlässt, wobei insoweit der Zugang der Mietsache beim Kunden maßgeblich ist, oder
- indem er den Mieter nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt der Vermieter das Angebot des
Mieters innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Mieter nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.4 Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Mieter zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots
folgt.
2.5 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Vermieters wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Vermieter gespeichert und dem Mieter nach Absendung von dessen
Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Vermieter erfolgt nicht.
2.6 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Vermieters kann der Mieter mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten
Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem
Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Button
anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.
2.7 Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.8 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung
angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern
sicherzustellen, dass alle vom Vermieter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
3) Widerrufsrecht
3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Vermieters.
4) Überlassung der Mietsache
4.1 Die Überlassung der Mietsache erfolgt grundsätzlich auf dem Versandweg an die vom Mieter angegebene Lieferanschrift. Dabei ist die im Bestellprozess des Vermieters angegebene Lieferanschrift
maßgeblich, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.2 Sendet das Transportunternehmen die versandte Mietsache an den Vermieter zurück, da eine Zustellung beim Mieter nicht möglich war, trägt der Mieter die Kosten für den erfolglosen Versand.
Dies gilt nicht, wenn der Mieter sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an
der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Vermieter ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.
4.3 Haben die Parteien die Abholung der Mietsache vereinbart, so informiert der Vermieter den Mieter zunächst per E-Mail darüber, dass die Mietsache zur Abholung bereitsteht. Nach Erhalt dieser
E-Mail kann der Mieter die Mietsache nach Absprache mit dem Vermieter an der vereinbarten Abholadresse abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.
4.4 Der Vermieter behält sich bei Abholung der Mietsache durch den Mieter vor, die Identität und das Alter des Mieters anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen. Sofern der
Mieter noch nicht volljährig ist, kann der Vermieter die Überlassung der Mietsache von einer schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters des Mieters abhängig machen.
4.5 Sofern der Mieter die Mietsache nicht persönlich, sondern durch einen von ihm beauftragten Dritten abholen lässt, hat der Mieter dem Vermieter zuvor die Identität des Dritten mitzuteilen. Der
Vermieter behält sich bei Abholung der Mietsache durch einen Dritten vor, die Identität des Dritten anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen.
5) Miete und Zahlungsbedingungen
5.1 Die auf der Website des Vermieters angegebenen Preise sind Gesamtpreise. Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen, da der Vermieter Kleinunternehmer im Sinne des UStG ist. Gegebenenfalls
zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden auf der Website des Vermieters gesondert angegeben.
5.2 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie für deren Instandhaltung und Instandsetzung.
5.3 Auf Wunsch des Mieters vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen der Mietsache sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Mietsache, bzw. zur
Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich sind.
5.4 Die Miete wird wie folgt abgerechnet:
- Die Miete ist für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für die Zahlung der Miete kann der Mieter zwischen unterschiedlichen Zahlungsarten
wählen, die auf der Website des Vermieters angegeben werden. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sind zusammen mit der Miete zu entrichten.
6) Kaution
6.1 Zur Sicherung seiner Ansprüche behält der Vermieter sich vor, vom Mieter eine Sicherheit in Form einer Geldsumme (Kaution) zu verlangen, deren Höhe im Angebot auf der Website des Vermieters
angegeben wird. Die Höhe der vom Mieter zu leistenden Sicherheit richtet sich nach dem Verkehrswert der Mietsache. Die Kaution ist vom Mieter im Voraus in gleicher Weise wie die Miete zu
entrichten.
6.2 Gibt der Mieter die Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses in ordnungsgemäßem Zustand und mit allem Zubehör zurück, so zahlt der Vermieter die vom Mieter gezahlte Kaution innerhalb
von sieben Kalendertagen an den Mieter zurück. Für die Rückzahlung der Kaution kann der Vermieter das gleiche Zahlungsmittel verwenden, welches der Mieter für die Zahlung der Kaution verwendet
hat.
6.3 Gibt der Mieter die Mietsache nicht vollständig oder nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurück oder ist die Mietsache dauerhaft abhandengekommen, so behält der Vermieter den entsprechenden
Betrag von der Kaution zur Deckung seines Schadens ein, sofern der Mieter dies zu vertreten hat. Der Vermieter behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens vor, sofern die Kaution nicht
zur Deckung des Schadens ausreicht.
7) Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
7.1 Die Mietsache darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden.
7.2 Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Mieter. Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einem
Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen.
8) Obliegenheiten des Mieters
Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen.
Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
9) Änderungen an der Mietsache
9.1 Der Vermieter ist berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie für den Mieter
zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird. Der Vermieter hat den Mieter über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu
setzen. Entstehen dem Mieter aufgrund dieser Maßnahmen Aufwendungen, so sind diese vom Vermieter zu ersetzen.
9.2 Änderungen und Anbauten an der Mietsache durch den Mieter bedürfen der vorhergehenden Zustimmung des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Anbauten oder Einbauten sowie die Verbindung der
Mietsache mit anderen Gegenständen. Bei Rückgabe der Mietsache stellt der Mieter auf Verlangen des Vermieters den ursprünglichen Zustand wieder her.
10) Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln
10.1 Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und
Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Dem Vermieter
ist der hierzu erforderliche Zugang zu der Mietsache zu gewähren.
10.2 Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.
10.3 Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der Mietsache. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Mieters kann
der Vermieter die Mietsache oder einzelne Komponenten der Mietsache zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Mieter wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.
10.4 Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Vermieter ausreichende Gelegenheit zur
Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Vermieter verweigert oder in
unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Mieter gegeben ist.
10.5 Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Vermieters Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Mieter
weist nach, dass die Änderungen keine für den Vermieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Mieters wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der
Mieter zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar
dokumentiert wurden.
11) Haftung
11.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
11.2 Im Übrigen haftet der Vermieter dem Mieter aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
11.2.1 Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.2.2 Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer
unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Vermieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf.
11.2.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
11.2.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
12) Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
12.1 Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer wird dem Mieter auf der Website des Vermieters mitgeteilt.
12.2 Die Miete beginnt mit Überlassung der Mietsache an den Mieter.
12.3 Das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das Recht jeder Partei zur außerordentlichen
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.4 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).
13) Rückgabe der Mietsache
13.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter dem Vermieter die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
13.2 Der Mieter hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln an der Mietsache zu ersetzen.
13.3 Ist der Mieter nach dem Vertrag zur Rücksendung der Mietsache verpflichtet, trägt er die Kosten für den Rücktransport der Mietsache, sofern nichts anderes vereinbart ist.
13.4 Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter für jeden Tag der Überschreitung einen dem vereinbarten Mietzins entsprechenden Betrag zu bezahlen.
Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.
14) Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende
Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
15) Gerichtsstand
Handelt der Mieter als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Vermieters. Hat der Mieter seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland,
so ist der Geschäftssitz des Vermieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder
gewerblichen Tätigkeit des Mieters zugerechnet werden können. Der Vermieter ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Mieters anzurufen.
16) Alternative Streitbeilegung
16.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
16.2 Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Inhaltsverzeichnis
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1. Zahlungsmodalitäten
2. Kaution
3. Reinigungskosten
4. Kosten für die Trocknung der Hüpfburg
5. Stonierungsbedingungen
6. Nicht Abholung der Hüpfburg
7. Schlechtwettergarantie
8. Selbstabholung & Lieferung
9. Hinweis zu Personen- und Sachschäden
10. Mängel/Reklamation
11. Standort/Untergrund & Verankerung
12. Stromanschluss
13. Wer darf die Hüpfburg benutzen
14. Die Aufsichtspflicht
15. Wann ist der Betrieb untersagt
16. Nutzung bei Regen
17. Mahngebühren
18. Rabatte für Partnerunternehmen
1.Zahlungsmodalitäten:
-Barzahlung bei Abholung
Begleichen Sie bitte den Mietpreis und die Kaution in bar bei der Hüpfburg-Abholung.
-Überweisung (Vorkasse)
Nachdem Sie die Reservierungsbestätigung erhalten haben, schicken wir Ihnen ein Angebot mit Zahlungsaufforderung. Wir bitten um Zahlung des Gesamtbetrags (Mietpreis und Kaution) innerhalb von 14 Tagen. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe gemäß unseren AGB erstatten wir die Kaution innerhalb von 7 Kalendertagen auf dem gleichen Weg zurück.
-Kartenzahlung vor Ort
Wir akzeptieren alle gängigen Kreditkarten: Visa, Mastercard und American Express.
Für Fragen oder weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, Ihnen ein unvergessliches Hüpfburg-Erlebnis zu ermöglichen.
2.Kaution:
Die Kaution in Höhe von 100 EURO wird bei Reservierungsbestätigung zusammen mit dem Mietpreis fällig.
Wenn alles sauber & pünktlich verläuft erhältst du deine Kaution selbstverständlich vollständig zurück.
Bei schlechtem Wetter oder an hochfrequentierten Tagen behalten wir uns das Recht vor die Kaution innerhalb von 7 Kalendertagen auf Ihr Konto zurück zu erstatten.
3. Reinigungskosten
Sollte die Hüpfburg nach dem Gebrauch schmutzig und von uns gereinigt werden müssen. Hier fällt eine Gebühr von 40€ an und ab Größe XXXL 60€.
4. Kosten für die Trocknung der Hüpfburg
Sollte die Hüpfburg nach dem Gebrauch nass sein und von uns getrocknet werden müssen. Hier fällt eine Gebühr von 50€ an.
5. Stornierungsbedingungen
Kostenfreie Stornierung bis drei Wochen vor dem Mietbeginn. Bei Stornierung zwei Wochen vorher: 20% Kosten. Ab Eine Woche vor Mietbeginn: 50% Kosten.
6. Nichtabholung der Hüpfburg
Bitte beachten Sie, dass bei einer Nichtabholung der Hüpfburg 100% des Mietpreises berechnet werden. Die Reservierung ist verbindlich und durch die Nichtabholung entsteht uns ein finanzieller Schaden, da:
- Da wir Zeit und Ressourcen in die Vorbereitung und Bereitstellung der Hüpfburg investiert haben.
- Mietverträge vorbereitet und Dokumente erstellt wurden.
- Die Hüpfburg aus dem Lager geholt und zur Abholung bereitgestellt wurde.
- Eine anderweitige Vermietung kurzfristig nicht mehr möglich ist.
Stellen Sie daher sicher, dass Sie die vereinbarten Abholzeiten einhalten oder uns rechtzeitig kontaktieren, falls Sie die Abholung nicht wie geplant durchführen können.
7. Schlechtwettergarantie
Eine „Schlechtwetter-Stornierung“ ist kostenfrei bis 24 stunden vor dem vereinbarten Abhol-/Liefertermin möglich. Wenn am Tag der Miete Regen oder Sturm ist und die Hüpfburg nicht in Betrieb genommen werden darf, ist die Stornierung Kostenfrei.
Bei schlechtem Wetter kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig, damit wir den Auftrag kostenlos für Sie stornieren können.
8. Selbstabholung & Lieferung
-Selbstabholung
Die Hüpfburgen können Problemlos selbst abgeholt werden. Zur Abholung benötigen Sie einen großen Kofferraum mit umgelegten Rücksitzen, Bulli, Touran, Passat oder Anhänger. Gerne stehen wir Ihnen bei der Be- und Entladung zur Seite, um Ihnen das Abholen so angenehm wie möglich zu gestalten.
-Lieferung
Gegen einen Aufpreis in Höhe von 25 Euro je Strecke, können wir Ihnen die Hüpfburg am Wochenende bequem nach Hause liefern. (Umkreis 20km) für jeden weiteren Kilometer berechnen wir 1,50€. bitte kontaktieren Sie uns hierfür.
9. Hinweis zu Personen- und Sachschäden
Wir verweisen auf Punkt 11 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) bezüglich der Haftung. Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um diese wichtige Information zu lesen. Gemäß unserer AGBs übernehmen wir keine Haftung für Personen- oder Sachschäden. Wir empfehlen unseren Kunden, sich bei Fragen oder Unsicherheiten bezüglich ihrer Privathaftpflichtversicherung direkt an ihren Versicherungsanbieter zu wenden.
10. Mängel/Reklamation
Solltest du Schäden an der Hüpfburg oder am Material feststellen oder etwas funktioniert nicht, benötigen wir die Info sofort! per WhatsApp mit Bild (wir melden uns dann kurz darauf zurück). Spätere Reklamationen z.B. bei der Rückgabe können wir leider nicht akzeptieren.
11. Standort/Untergrund & Verankerung
-Standort / Untergrund
Sorgen Sie für ausreichend Platz um die Hüpfburg. 2m zu allen Seiten sowie 3,5 m zur Einstiegs Seite sind einzuhalten.
Für optimalen Spaß empfehlen wir eine Rasenfläche oder harte Böden wie Pflastersteine oder Asphalt als Untergrund.
Das Maximalen Gefälle von 5% darf nicht überschritten werden.
Unabhängig vom gewählten Untergrund ist die im Lieferumfang enthalte Plane zu benutzen, um die Hüpfburg vor möglichen Beschädigungen zu schützen.
Ein Aufbau auf Sand und Erde ist nicht gestattet.
-Verankerung
Alle Aufblasbaren Spielgeräte sind nach DIN 14960 vorschriftsmäßig zu sichern.
Die Hüpfburg muss an allen dafür vorgesehenen Befestigungspunkte mit den entsprechenden Erdankern (im Lieferumfang enthalten) gesichert werden. Die Erdanker sollten im Winkel von 30 bis 45 Grad zum Boden angeordnet werden, dabei leicht gegen die Einwirkrichtung geneigt. Achten Sie darauf, dass die Erdnägel nicht mehr als 2,5 cm über dem Boden herausragen.
Achtung: Ist die Verwendung von Erdnägeln nicht möglich (Asphalt), muss je Verankerungspunkt ein Gewicht von mindestens 160KG angebracht werden.
Ggf. Kann die Ballastierung auch an neben der Hüpfburg aufgestellten Fahrzeugen, Blumenkübeln oder sonstige Ankerstellen z.B. Dübel mit Schrauben in Beton oder Asphalt erfolgen, bitte sprechen Sie uns bei Fragen an.
12. Stromanschluss
Sie erhalten bei der Vermietung ein Gebläse, dass Sie an einer normalen Haushaltssteckdose betreiben können (220 Volt)
13. Wer darf die Hüpfburgen benutzen?
Die Hüpfburgen dürfen ausschließlich von Kindern ab 3 Jahren bis 14 Jahren und einer maximal Größe von 150cm benutzt werden, nur so ist sichergestellt, dass diese nicht beschädigt wird.
14. Die Aufsichtspflicht!
Das Wichtigste: Die Sicherheit. Kommen Sie Ihrer Aufsichtspflicht nach! Für den sicheren Betrieb der Hüpfburg ist eine bestimmte Anzahl an Aufsichtspersonen vorgeschrieben. Das variiert je nach Größe und Art der Geräte.
Die verantwortliche Aufsicht muss mindestens 18. Jahre Alt sein und alle Aktivitäten auf der Hüpfburg beobachten und gegebenenfalls eingreifen. Sie darf nicht durch andere Tätigkeiten abgelenkt sein.
15. Wann ist der Betrieb untersagt?
Ab Windstärke 5 (29-38 km/h) ist der Betrieb der Hüpfburg untersagt oder umgehend einzustellen!
Die Hüpfburg ist nach Abbau zu sichern.
16. Nutzung bei Regen
Bei Regen ist der Betrieb der Hüpfburg untersagt. Regen kann dazu führen, dass die Hüpfburg schlüpfrig wird, was das Risiko von Stürzen und Verletzungen erhöht. Zusätzlich kann Regen die Hüpfburg zerstören oder beschädigen. Daher Bitten wir Sie die Hüpfburg bei Regen umgehend abzubauen oder mit einer Plane (im Lieferumfang enthalten) vor Regen zu schützen!
Sollte die Hüpfburg nach dem Gebrauch nass sein und von uns getrocknet werden müssen. Hier fällt eine Gebühr von 50€ an.
17. Mahngebühren
Bitte beachten Sie, dass bei Nichtbegleichung der Rechnung bis zum Fälligkeitsdatum Mahngebühren anfallen. Ab der zweiten Mahnung werden Mahngebühren in Höhe von 2,50 € je Mahnung erhoben.
18. Rabatte für Partnerunternehmen
Lasertag Revolution GmbH:
- Kunden von Lasertag Revolution erhalten einen 10% Rabatt auf den Mietpreis, wenn sie uns bei der Abholung der Hüpfburg eine gültige Rechnung von Lasertag Revolution vorlegen.
- Der Rabatt kann nur gewährt werden, wenn dies im Anfrageformular auf unserer Webseite angegeben wurde, bevor die Rechnung ausgestellt wird.
- Der Rabatt ist nur gültig bis zum 31. Dezember des aktuellen Jahres.
- Begrenzte Verfügbarkeit: Maximal 200 Gutscheine. Solange der Vorrat reicht.
- Der Rabatt gilt ausschließlich auf den Mietpreis und nicht auf zusätzliche Leistungen wie Lieferung, Aufbau/Abbau, Verlängerungstage oder am Einschulungswochenende.
- Hüpfburg Wolfsburg übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit von Gutscheinen oder Freispieltickets oder etwaige Fehler bei der Ausstellung der Gutscheine.
Deutsches Rotes Kreuz:
- Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes erhalten einen 10% Rabatt auf den Mietpreis, wenn sie ihren Mitarbeiterausweis bei der Abholung der Hüpfburg vorlegen.
- Der Rabatt kann nur gewährt werden, wenn dies im Anfrageformular auf unserer Webseite angegeben wurde, bevor die Rechnung ausgestellt wird.
- Der Rabatt gilt ausschließlich auf den Mietpreis und nicht auf zusätzliche Leistungen wie Lieferung, Verlängerungstage oder Einschulungswochenende.
- Hüpfburg Wolfsburg übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit von Rabatten oder etwaige Fehler bei der Ausstellung von Mitarbeiterrabatten.