Inhaltsverzeichnis
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1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss
3. Widerrufsrecht
4. Überlassung der Mietsache
5. Miete und Zahlungsbedingungen
6. Kaution
7. Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
8. Obliegenheiten des Mieters
9. Änderungen an der Mietsache
10. Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln
11. Haftung
12. Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
13. Rückgabe der Mietsache
14. Anwendbares Recht
15. Gerichtsstand
16. Alternative Streitbeilegung
17. Sicherheits- und Sichtprüfungen durch Dritte
18. Gewährleistung bei Reparaturleistungen
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") des Joschua Schymaniec, handelnd unter "Hüpfburg Wolfsburg" (nachfolgend "Vermieter"), gelten für
alle Mietverträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) mit dem Vermieter hinsichtlich der auf der Website des Vermieters dargestellten Mietsachen abschließt. Hiermit wird
der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mieters widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts
in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2) Vertragsschluss
2.1 Die auf der Website des Vermieters beschriebenen Mietsachen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines
verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter.
2.2 Der Mieter kann das Angebot über das in die Website des Vermieters integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Mieter, nachdem er die
ausgewählten Mietsachen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich
verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Mietsachen ab. Ferner kann der Mieter das Angebot auch per E-Mail gegenüber dem Vermieter abgeben.
2.3 Der Vermieter kann das Angebot des Mieters innerhalb von fünf Tagen annehmen,
- indem er dem Mieter eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der
Auftragsbestätigung beim Mieter maßgeblich ist, oder
- indem er dem Mieter die Mietsache überlässt, wobei insoweit der Zugang der Mietsache beim Kunden maßgeblich ist, oder
- indem er den Mieter nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt der
Vermieter das Angebot des Mieters innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Mieter nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden
ist.
2.4 Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Mieter zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher
auf die Absendung des Angebots folgt.
2.5 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Vermieters wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Vermieter gespeichert und dem
Mieter nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Vermieter erfolgt
nicht.
2.6 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Vermieters kann der Mieter mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf
dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren
Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen
korrigieren, bis er den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.
2.7 Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.8 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die
von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei
dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Vermieter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
3) Widerrufsrecht
3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Vermieters.
3.3 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Überlassung von Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder
Zeitraum vorgesehen hat ( §312g Abs. 2 NR. 9 BGB ). Dies gilt insbesondere für die Vermietung von Hüpfburgen oder ähnlichen Freizeitgeräten, deren Nutzen an einen bestimmten Termin gebunden
ist.
4) Überlassung der Mietsache
4.1 Die Überlassung der Mietsache erfolgt grundsätzlich auf dem Versandweg an die vom Mieter angegebene Lieferanschrift. Dabei ist die im Bestellprozess des
Vermieters angegebene Lieferanschrift maßgeblich, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.2 Sendet das Transportunternehmen die versandte Mietsache an den Vermieter zurück, da eine Zustellung beim Mieter nicht möglich war, trägt der Mieter die Kosten
für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Mieter sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat
oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Vermieter ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.
4.3 Haben die Parteien die Abholung der Mietsache vereinbart, so informiert der Vermieter den Mieter zunächst per E-Mail darüber, dass die Mietsache zur Abholung
bereitsteht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Mieter die Mietsache nach Absprache mit dem Vermieter an der vereinbarten Abholadresse abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten
berechnet.
4.4 Der Vermieter behält sich bei Abholung der Mietsache durch den Mieter vor, die Identität und das Alter des Mieters anhand eines gültigen amtlichen
Lichtbildausweises zu überprüfen. Sofern der Mieter noch nicht volljährig ist, kann der Vermieter die Überlassung der Mietsache von einer schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters des
Mieters abhängig machen.
4.5 Sofern der Mieter die Mietsache nicht persönlich, sondern durch einen von ihm beauftragten Dritten abholen lässt, hat der Mieter dem Vermieter zuvor die
Identität des Dritten mitzuteilen. Der Vermieter behält sich bei Abholung der Mietsache durch einen Dritten vor, die Identität des Dritten anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zu
überprüfen.
5) Miete und Zahlungsbedingungen
5.1 Die auf der Website des Vermieters angegebenen Preise sind Gesamtpreise. Alle Preise sind Endpreise, da wir aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19
UStG keine Mehrwertsteuer berechnen. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden auf der Website des Vermieters gesondert angegeben.
5.2 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie für deren Instandhaltung und Instandsetzung.
5.3 Auf Wunsch des Mieters vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen der Mietsache sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw.
Instandsetzung der Mietsache, bzw. zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich sind.
5.4 Die Miete wird wie folgt abgerechnet:
- Die Miete ist für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für die Zahlung der Miete kann der Mieter zwischen
unterschiedlichen Zahlungsarten wählen, die auf der Website des Vermieters angegeben werden. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sind zusammen mit der Miete zu
entrichten.
6) Kaution
6.1 Zur Sicherung seiner Ansprüche behält der Vermieter sich vor, vom Mieter eine Sicherheit in Form einer Geldsumme (Kaution) zu verlangen, deren Höhe im Angebot
auf der Website des Vermieters angegeben wird. Die Höhe der vom Mieter zu leistenden Sicherheit richtet sich nach dem Verkehrswert der Mietsache. Die Kaution ist vom Mieter im Voraus in gleicher
Weise wie die Miete zu entrichten.
6.2 Gibt der Mieter die Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses in ordnungsgemäßem Zustand und mit allem Zubehör zurück, so zahlt der Vermieter die vom
Mieter gezahlte Kaution innerhalb von sieben Kalendertagen an den Mieter zurück. Für die Rückzahlung der Kaution kann der Vermieter das gleiche Zahlungsmittel verwenden, welches der Mieter für
die Zahlung der Kaution verwendet hat.
6.3 Gibt der Mieter die Mietsache nicht vollständig oder nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurück oder ist die Mietsache dauerhaft abhandengekommen, so behält der
Vermieter den entsprechenden Betrag von der Kaution zur Deckung seines Schadens ein, sofern der Mieter dies zu vertreten hat. Der Vermieter behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens
vor, sofern die Kaution nicht zur Deckung des Schadens ausreicht.
7) Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
7.1 Die Mietsache darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden.
7.2 Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Mieter. Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den
Gebrauch an der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen.
8) Obliegenheiten des Mieters
Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen
des ihm Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
9) Änderungen an der Mietsache
9.1 Der Vermieter ist berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen
werden, wenn sie für den Mieter zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird. Der Vermieter hat den Mieter über entsprechende Maßnahmen
rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen. Entstehen dem Mieter aufgrund dieser Maßnahmen Aufwendungen, so sind diese vom Vermieter zu ersetzen.
9.2 Änderungen und Anbauten an der Mietsache durch den Mieter bedürfen der vorhergehenden Zustimmung des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Anbauten oder
Einbauten sowie die Verbindung der Mietsache mit anderen Gegenständen. Bei Rückgabe der Mietsache stellt der Mieter auf Verlangen des Vermieters den ursprünglichen Zustand wieder
her.
10) Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln
10.1 Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu
erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder
Schäden durchgeführt. Dem Vermieter ist der hierzu erforderliche Zugang zu der Mietsache zu gewähren.
10.2 Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.
10.3 Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der Mietsache. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen.
Mit Zustimmung des Mieters kann der Vermieter die Mietsache oder einzelne Komponenten der Mietsache zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Mieter wird seine Zustimmung hierzu nicht
unbillig verweigern.
10.4 Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Vermieter
ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom
Vermieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Mieter
gegeben ist.
10.5 Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Vermieters Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen
lässt, es sei denn, der Mieter weist nach, dass die Änderungen keine für den Vermieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Mieters wegen
Mängeln bleiben unberührt, sofern der Mieter zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese
fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
11) Haftung
11.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist
ausgeschlossen.
11.2 Im Übrigen haftet der Vermieter dem Mieter aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und
Aufwendungsersatz wie folgt:
11.2.1 Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.2.2 Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht
gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Vermieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf.
11.2.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
11.2.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
12) Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
12.1 Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer wird dem Mieter auf der Website des
Vermieters mitgeteilt.
12.2 Die Miete beginnt mit Überlassung der Mietsache an den Mieter.
12.3 Das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das Recht
jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.4 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).
13) Rückgabe der Mietsache
13.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter dem Vermieter die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
13.2 Der Mieter hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln an der Mietsache zu ersetzen.
13.3 Ist der Mieter nach dem Vertrag zur Rücksendung der Mietsache verpflichtet, trägt er die Kosten für den Rücktransport der Mietsache, sofern nichts anderes
vereinbart ist.
13.4 Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter für jeden Tag der Überschreitung einen dem vereinbarten Mietzins
entsprechenden Betrag zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.
14) Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der
gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
15) Gerichtsstand
Handelt der Mieter als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik
Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Vermieters. Hat der Mieter seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der
Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Vermieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der
beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Mieters zugerechnet werden können. Der Vermieter ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Mieters
anzurufen.
16) Alternative Streitbeilegung
16.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
16.2 Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Hinweis: Die nachfolgenden Kundeninformationen sind Bestandteil des Mietvertrags und ergänzen die AGB.
Inhaltsverzeichnis
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1. Zahlungsmodalitäten
2. Kaution
3. Reinigungskosten
4. Kosten für die Trocknung der Hüpfburg
5. Stonierungsbedingungen
6. Nicht Abholung der Hüpfburg
7. Schlechtwettergarantie
8. Selbstabholung & Lieferung
9. Hinweis zu Personen- und Sachschäden
10. Haftung für Elektrogeräte ohne DGUV-Prüfsiegel
11. Mängel/Reklamation
12. Standort/Untergrund & Verankerung
13. Stromanschluss
14. Wer darf die Hüpfburg benutzen
15. Die Aufsichtspflicht
16. Wann ist der Betrieb untersagt
17. Nutzung bei Regen
18. Mahngebühren
19. Rabatte für Partnerunternehmen
20. Hinweise zu Sicherheits- und Sichtprüfungen
1.Zahlungsmodalitäten:
-Barzahlung bei Abholung
Begleichen Sie bitte den Mietpreis und die Kaution in bar bei der Hüpfburg-Abholung.
-Kartenzahlung vor Ort
Wir akzeptieren alle gängigen Kreditkarten: Visa, Mastercard und American Express.
Für Fragen oder weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, Ihnen ein unvergessliches Hüpfburg-Erlebnis zu ermöglichen.
Hinweis zur Umsatzsteuer
Alle Preise sind Endpreise, da wir aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG keine Mehrwertsteuer berechnen.
2.Kaution:
Die Kaution wird vollständig zurückgezahlt, sofern die Mietsache ordnungsgemäß zurückgegeben wird. Falls Schäden an der Mietsache oder eine verspätete Rückgabe vorliegen, behält sich der Vermieter vor, einen entsprechenden Betrag von der Kaution einzubehalten, um die Reparatur- oder Ersatzkosten zu decken.
Bei schlechtem Wetter oder an hochfrequentierten Tagen behalten wir uns das Recht vor die Kaution innerhalb von 7 Kalendertagen auf Ihr Konto zurück zu erstatten.
3. Reinigungskosten
Sollte die Hüpfburg sowie das Zubehör nach dem Gebrauch schmutzig und von uns gereinigt werden müssen. Hier fällt eine Gebühr von 45€ an.
Sollte die Verschmutzung jedoch über ein zumutbares Maß hinausgehen (z.B. starke Verschmutzungen, Schlamm, Sand, Flecken), behalten wir uns vor, eine zusätzliche Reinigungsgebühr von bis zu 50 € zu erheben.
Die endgültige Höhe der zusätzlichen Gebühr wird nach Aufwand festgelegt und dem Kunden transparent mitgeteilt.
Sollte die Popcornmaschine / Zuckerwattemaschine / Slush-Eismaschine nach dem Gebrauch schmutzig und von uns gereinigt werden müssen. Hier fällt eine Gebühr von 25€ an.
4. Kosten für die Trocknung der Hüpfburg/Faltpavillon
Die Gebühr fällt an, wenn die Hüpfburg bei Rückgabe sichtbar nass ist oder bei der Kontrolle eine Trocknung erforderlich ist. Hier fällt eine Gebühr von 50€ an.
5. Stornierungsbedingungen
Kostenfreie Stornierung:
bis 30 Tage vor Mietbeginn (einschließlich)
20 % Stornogebühr:
bei Stornierung zwischen 29 und 15 Tagen vor Mietbeginn
50 % Stornogebühr:
bei Stornierung ab 14 Tagen vor Mietbeginn
Maßgeblich ist das Datum, an dem uns die Stornierung erreicht.
6. Nichtabholung der Hüpfburg
Bitte beachten Sie, dass bei einer Nichtabholung der Hüpfburg 100% des Mietpreises berechnet werden. Die Reservierung ist verbindlich und durch die Nichtabholung entsteht uns ein finanzieller Schaden, da:
- Da wir Zeit und Ressourcen in die Vorbereitung und Bereitstellung der Hüpfburg investiert haben.
- Mietverträge vorbereitet und Dokumente erstellt wurden.
- Die Hüpfburg aus dem Lager geholt und zur Abholung bereitgestellt wurde.
- Eine anderweitige Vermietung kurzfristig nicht mehr möglich ist.
Stellen Sie daher sicher, dass Sie die vereinbarten Abholzeiten einhalten oder uns rechtzeitig kontaktieren, falls Sie die Abholung nicht wie geplant durchführen können.
7. Schlechtwettergarantie
Falls während der Mietzeit extremes Wetter (z. B. starker Regen, Gewitter oder Wind über 40 km/h) vorhergesagt wird, kann die Buchung bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Abhol- oder Liefertermin kostenfrei storniert oder auf einen anderen Termin verschoben werden.
Wichtig:
Eine kostenfreie Stornierung ist nur möglich, wenn die Hüpfburg aufgrund des Wetters an keinem der geplanten Tage genutzt werden kann.
Beispiele:
Ist die Party am Samstag geplant, aber am Sonntag wäre schönes Wetter, kann die Hüpfburg trotzdem genutzt werden – eine Stornierung ist dann nicht möglich.
Umgekehrt: Ist Sonntag Regen gemeldet, aber Samstag wäre trocken und die Hüpfburg könnte genutzt werden, liegt kein Stornogrund vor. Entscheidend ist, ob die Nutzung am gesamten Mietwochenende wetterbedingt unmöglich ist.
Bitte informieren Sie uns mindestens 24 Stunden vorher über schlechtes Wetter, damit wir rechtzeitig reagieren können. Eine spätere Mitteilung kann zur vollständigen Berechnung der Mietgebühr führen. Bitte beachten Sie:
Bei wechselhaften Wetter mit einzelnen Schauern, in denen eine Nutzung grundsätzlich möglich ist, gilt die Buchung als durchführbar. In solchen Fällen bieten wir Ihnen gerne die Möglichkeit einer einmaligen Umbuchung auf einen anderen verfügbaren Termin an.
Maßgeblich für die Wetterbeurteilung ist ausschließlich die Wetter-App "RegenRadar" (www.regenradar.de oder die RegenRadar-App von WetterOnline). Die dort angegebenen Prognosen und Echtzeitdaten für den jeweiligen Standort der Veranstaltung dienen als Entscheidungsgrundlage.
Hinweis zur Bearbeitung wetterbedingter Anfragen:
Wetterbedingte Stornierungsanfragen, die uns mehrere Tage im Voraus erreichen (z. B. Dienstag bei Abholung am Freitag), können wir nicht bearbeiten.
Warum?
Die Wetterlage ist in Deutschland sehr dynamisch – gerade bei Buchungen fürs Wochenende haben wir in der Vergangenheit oft erlebt, dass: am Freitag Regen für Samstag oder Sonntag vorhergesagt wurde, und an beiden Tagen trotzdem Sonne und perfektes Wetter herrschten.
Eine verlässliche Einschätzung ist daher erst innerhalb von 24 Stunden vor Mietbeginn möglich – nicht früher.
Wir bitten daher um Verständnis, dass wir wetterbedingte Änderungen nur in diesem kurzen Zeitfenster vornehmen können. So bleiben wir fair und flexibel für alle Kunden und vermeiden unnötige Absagen bei gutem Wetter.
8. Selbstabholung & Lieferung
-Selbstabholung
Die Hüpfburgen können Problemlos selbst abgeholt werden. Zur Abholung benötigen Sie einen großen Kofferraum mit umgelegten Rücksitzen, Bulli, Touran, Passat oder Anhänger. Gerne stehen wir Ihnen bei der Be- und Entladung zur Seite, um Ihnen das Abholen so angenehm wie möglich zu gestalten.
-Lieferung
Gegen einen Aufpreis in Höhe von 25 Euro je Strecke, können wir Ihnen die Hüpfburg am Wochenende bequem nach Hause liefern. (Umkreis 20km) für jeden weiteren Kilometer berechnen wir 1,50€. bitte kontaktieren Sie uns hierfür.
9. Hinweis zu Personen- und Sachschäden
Für den sicheren Betrieb der Hüpfburg während der Mietdauer ist der Mieter verantwortlich. Insbesondere sind die Sicherheits- und Nutzungshinweise sowie die Vorgaben zu Aufsicht, Wetter, Aufbau und Verankerung einzuhalten.
Wir empfehlen unseren Kunden, sich bei Fragen oder Unsicherheiten bezüglich ihrer Privathaftpflichtversicherung direkt an ihren Versicherungsanbieter zu wenden.
10. Haftung für Elektrogeräte ohne DGUV-Prüfsiegel
11. Mängel/Reklamation
Solltest du Schäden an der Hüpfburg oder am Material feststellen oder etwas funktioniert nicht, benötigen wir die Info sofort! per WhatsApp mit Bild (wir melden uns dann kurz darauf zurück). Spätere Reklamationen z.B. bei der Rückgabe können wir leider nicht akzeptieren.
12. Standort/Untergrund & Verankerung
-Standort / Untergrund
Für den Aufbau der Hüpfburg ist ausreichend Platz sicherzustellen.
Es sind mindestens 2 Meter Abstand zu allen Seiten sowie 3,5 Meter im Bereich des Eingangs einzuhalten.
Der Untergrund muss eben, stabil und frei von spitzen Gegenständen sein.
Zulässige Untergründe sind Rasen sowie befestigte Flächen wie Pflaster oder Asphalt.
Ein maximales Gefälle von 5 % darf nicht überschritten werden.
Die im Lieferumfang enthaltene Unterlegplane ist zwingend zu verwenden, um Beschädigungen der Hüpfburg zu vermeiden.
Der Aufbau auf Sand oder loser Erde ist nicht zulässig.
-Verankerung
Alle aufblasbaren Spielgeräte sind gemäß DIN EN 14960 zu sichern.
Die Hüpfburg ist an allen vorgesehenen Befestigungspunkten mit den im Lieferumfang enthaltenen Erdankern zu befestigen.
Die Erdanker sind im Winkel von 30 bis 45 Grad entgegen der Zugrichtung einzuschlagen und dürfen maximal 2,5 cm über den Boden herausragen.
Auf festen Untergründen (z. B. Asphalt oder Pflaster) ist die Sicherung ausschließlich über geeignete Gewichte mit mindestens 160 kg pro Verankerungspunkt zulässig.
Der Mieter ist verpflichtet, für eine fachgerechte und sichere Befestigung während der gesamten Nutzungsdauer zu sorgen.
13. Stromanschluss
Sie erhalten bei der Vermietung ein Gebläse, dass Sie an einer normalen Haushaltssteckdose betreiben können (220 Volt)
14. Wer darf die Hüpfburgen benutzen?
Die Hüpfburgen dürfen ausschließlich von Kindern ab 3 Jahren bis 14 Jahren und einer maximal Größe von 150cm benutzt werden, nur so ist sichergestellt, dass diese nicht beschädigt wird.
15. Die Aufsichtspflicht!
Das Wichtigste: Die Sicherheit. Kommen Sie Ihrer Aufsichtspflicht nach! Für den sicheren Betrieb der Hüpfburg ist eine bestimmte Anzahl an Aufsichtspersonen vorgeschrieben. Das variiert je nach Größe und Art der Geräte.
Die verantwortliche Aufsicht muss mindestens 18. Jahre Alt sein und alle Aktivitäten auf der Hüpfburg beobachten und gegebenenfalls eingreifen. Sie darf nicht durch andere Tätigkeiten abgelenkt sein.
Die Aufsichtsperson muss sicherstellen, dass die Nutzung sicher und im Einklang mit den Gebrauchsanweisungen erfolgt.
16. Wann ist der Betrieb untersagt?
Ab Windstärke 5 bzw. ab einer Windgeschwindigkeit von 38 km/h ist der Betrieb der Hüpfburg/Pavillon untersagt bzw. umgehend einzustellen.
Die Hüpfburg/Pavillon ist anschließend ordnungsgemäß zu sichern oder abzubauen.
17. Nutzung bei Regen
Bei Regen ist der Betrieb der Hüpfburg untersagt. Regen kann dazu führen, dass die Hüpfburg rutschig wird, wodurch das Risiko von Stürzen und Verletzungen erhöht wird. Zusätzlich kann Regen die Hüpfburg zerstören oder beschädigen. Daher bitten wir Sie, die Hüpfburg bei Regen umgehend abzubauen oder sie mit einer Plane (sofern im Lieferumfang enthalten / dazugebucht) vor Regen zu schützen.
Sollte die Hüpfburg nach dem Gebrauch nass sein und von uns getrocknet werden müssen. Hier fällt eine Gebühr von 50€ an.
Elektrogeräte ( z.B. Lautsprecher, Lichttechnik)
Elektrogeräte sind nicht für den Betrieb bei Regen oder in feuchter Umgebung vorgesehen und dürfen nur unter vollständigem Wetterschutz betrieben werden. Dieses gibt insbesondere für Geräte ohne DGUV-Prüfzeichen. Schäden durch Regen, Feuchtigkeit oder unsachgemäße Nutzung gehen zu Lasten des Kunden.
18. Mahngebühren
Bitte beachten Sie, dass bei Nichtbegleichung der Rechnung bis zum Fälligkeitsdatum Mahngebühren anfallen. Ab der zweiten Mahnung werden Mahngebühren in Höhe von 2,50 € je Mahnung erhoben.
19. Rabatte für Partnerunternehmen
Lasertag Revolution GmbH:
- Kunden von Lasertag Revolution erhalten einen 10% Rabatt auf den Mietpreis, wenn sie uns bei der Abholung der Hüpfburg eine gültige Rechnung von Lasertag Revolution vorlegen.
- Der Rabatt kann nur gewährt werden, wenn dies im Anfrageformular auf unserer Webseite angegeben wurde, bevor die Rechnung ausgestellt wird.
- Die Gültigkeit des Rabatts richtet sich nach dem auf dem Gutschein angegebenen Datum.
- Der Rabatt gilt ausschließlich auf den Mietpreis und nicht auf zusätzliche Leistungen wie Lieferung, Aufbau/Abbau, Verlängerungstage oder am Einschulungswochenende.
- Hüpfburg Wolfsburg übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit von Gutscheinen oder Freispieltickets oder etwaige Fehler bei der Ausstellung der Gutscheine.
Deutsches Rotes Kreuz:
- Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes erhalten einen 10% Rabatt auf den Mietpreis, wenn sie ihren Mitarbeiterausweis bei der Abholung der Hüpfburg vorlegen.
- Der Rabatt kann nur gewährt werden, wenn dies im Anfrageformular auf unserer Webseite angegeben wurde, bevor die Rechnung ausgestellt wird.
- Der Rabatt gilt ausschließlich auf den Mietpreis und nicht auf zusätzliche Leistungen wie Lieferung, Verlängerungstage oder Einschulungswochenende.
Hüpfburg Wolfsburg übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit von Rabatten oder etwaige Fehler bei der Ausstellung von Mitarbeiterrabatten.