Spielregeln bei der Nutzung von Hüpfburgen
Benutzung der Hüpfburg
Bitte beachten Sie während der Benutzung der Hüpfburg unbedingt folgende Punkte. Nur dadurch können Sie die notwendige Sicherheit für die spielenden Kinder und eine lange Haltbarkeit der Hüpfburg Gewährleisten:
REGELN
Die Hüpfburg darf nur unter ständiger Aufsicht eines Erwachsenen genutzt werden. Die ununterbrochene Anwesenheit/Aufsicht muss durch den Mieter sichergestellt werden! Die Gewichtsangaben in kg gilt nicht als Maximalgewicht für eine Person sondern als Maximalgewicht für die angegebene Maximalanzahl Personen. Erwachsende dürfen wegen der hohen Punktbelastung die Hüpfburg nicht benutzen.
Achten Sie darauf, dass Alter und Größe der Kinder, die gleichzeitig auf der Hüpfburg spielen, vergleichbar ist.
Benutzen Sie die Hüpfburg in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände.
Ab Windstärke 5 ist der Betrieb der Hüpfburg untersagt oder umgehend einzustellen. Die Hüpfburg ist nach Abbau zu sichern. Bitte kontrollieren sie auch bei extremer Sonneneinstrahlung die
Sprungfläche und Seitenwände der Hüpfburg und lassen sie ihre Kind nicht auf zu heißer Oberflächentemperatur der PVC Plane springen und toben.
Achtung: Ist die Verwendung von Erdnägeln nicht möglich (Asphalt), muss je Verankerungspunkt ein Gewicht von mindestens 160KG angebracht
werden.
Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Warnhinweise am Eingang der Hüpfburg eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Anzahl der spielenden Kinder und die Einhaltung des
zulässigen Gesamtgewichtes.
Die Aufsichtsperson sollte möglichst früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhaltensänderung Kinder insbesondere kleinere Kinder gefährden.
Kinder unter 3 Jahren und Kinder über 10 Jahren dürfen gem. Hersteller nicht hüpfen. Kindermit Schäden an der Wirbelsäule, Kopf- und Nackenverletzungen, sowie Kinder die sich durch Zusammenstöße
besonders verletzen können ist das nutzen der Hüpfburg zuuntersagen.
Speisen und Getränke dürfen grundsätzlich nicht mit auf die Hüpfburg genommen werden. Kaugummis sollten zur Vorsicht vor Betrieb entsorgt werden.
„Schuhe aus" – Die Hüpfburgen dürfen nicht mit Schuhwerk betreten werden, da die Hüpfburg sonst beschädigt wird.
Hosentaschen, Jackentaschen ect. sollten kontrolliert werden, damit keine spitzen, harten, scharfen oder gefährlichen Gegenstände wie Stifte oder Haarspangen zu Verletzungen führen.
Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnalle oder ähnliche Gegenstände müssen vor der Benutzung der Hüpfburg entfernt werden.
Bestärken Sie ihr Kind, sich auch beim toben rücksichtsvoll gegenüber anderer Kinder zu verhalten, insbesondere gegenüber kleineren.
Einige Kinder versuchen immer wieder die Sicherheitsnetze, welche die Hüpfburg begrenzen, als Sprungwand zu benutzen. Die Sicherheitsnetze sind nicht dazu geeignet sich von diesen zurückfedern zu
lassen. „Reinspringen und Rückfedern zerstört die Sicherheitsnetze.
Ziehen Sie bitte die Hüpfburg niemals alleine an einer Schlaufe für die Bodenanket. Wenn Sie die Hüpfburg an einen anderen Platz stellen möchten, bitte immer mit mehreren Personen gleichzeitig an
mehreren Schlaufen anpacken.
Achten Sie darauf, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände in das Gebläse einführen. Der Luftschlauch zwischen Gebläse und Burg darf nicht geknickt werden, um eine reibungslose
Luftzufuhr zu gewährleisten. Das sollte regelmäßig kontrolliert werden.
Bei Regenbeginn sofort die Hüpfburg vom Stromkreis trennen. Die Burg fällt schnell zusammen und sollte sofort mit einer Plane abgedeckt werden, sodass nach dem Regen sofort wieder trocken gehüpft
werden kann. Eine Benutzung der Hüpfburg im nassen ist nicht gestattet.
Ein gewerblicher Einsatz auf öffentlichen Großveranstaltungen ist nur nach vorheriger Absprache erlaubt!
Eine ausreichende Beleuchtung der Hüpfburg sollte zu Beginn der Dunkelheit aufgestellt werden. Die Hüpfburg darf nicht im Dunkeln benutzt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!